[912]Petitĭo principĭi, ein auf einer falschen od. erst zu beweisenden Voraussetzung beruhender Schluß, also im ersteren Falle ein Trugschluß, im zweiten ein Cirkelschluß; vgl. Beweis 1) d).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 912.