[110] Physĭker (Physicus), 1) im Alterhum Einer, welcher sich mit der Erforschung der Natur u. des Wesens der Dinge beschäftigt, bes. die ältesten Ionischen u. Eleatischen Philosophen (s.d.); später 2) Einer, welcher eine besondere Kenntniß der Natur u. ihrer Kräfte zu haben vorgab, so v.w. Zauberer; 3) im Mittelalter so v.w. Arzt; daher jetzt noch 4) ein angestellter Arzt (Gerichtsarzt), welcher die specielle Aufsicht des Medicinalwesens in einem Bezirk besorgt, auch die Staatsverwaltungs- od. die Gerichtsbehörden, wo es auf ärztliches Urtheil u. Handeln ankommt, unterstützt. Erst zu Anfang des 16. Jahrh. wurden besoldete Stadtphysiker, dann auch für größere Districte P. angestellt, welche dann den Namen Kreis-, Amts-, Landphysiker etc. erhielten, vgl. Gerichtliche Medicin. Die Stelle eines P. Physikat.