Präfect

[453] Präfect (v. lat.), 1) so v.w. Praefectus; 2) so v.w. Präcentor 3); 3) in Frankreich u. den nach französischer Art eingerichteten Ländern der oberste einem Departement vorstehende Civilbeamte. Ein P. hat mehre Sous- od. Unterpräfecten unter sich, denen wieder die Maires u. Cantonsmaires untergeben sind, s. Frankreich S. 503. Seepräfecten sind oberste Beamte über das Flottenwesen in großen Häfen. Das Gebäude, in welchem der P. wohnt, od. das Büreau, wo er arbeitet, heißt die Präfectur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 453.
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