[463]Präsentation (v. lat.), 1) Vorzeigung; 2) Über-, Einreichung; 3) Vorschlagung einer Person zu einem Amte an die höhere bestätigende Behörde; 4) das Vorlegen eines Wechsels an den Bezogenen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 463.