Präsentation

[265] Präsentation (lat.), Vorlegung, Vorzeigung, namentlich eines Wechsels zur Akzeptation oder zur Zahlung; Vorschlag eines oder mehrerer Kandidaten zu einer erledigten Stelle; daher Präsentationsrecht, die Berechtigung einer Gemeinde, einer Korporation oder eines Gutsherrn, zur Besetzung eines Amtes (z. B. einer Pfarrei) Kandidaten vorzuschlagen (s. Patron).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 265.
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