[463] Präsident (v. lat.), 1) der Vorsitzende einer collegialisch eingerichteten Behörde; 2) der Vorsitzende in parlamentarischen Versammlungen, welcher die Geschäftsleitung u. die Vertretung derselben nach außen hat; 3) in Republiken der höchste Beamte der Executivgewalt, bes. in den Nordamerikanischen Freistaaten (s.d. S. 38); Präsidentschaft, das damit verbundene Amt, Würde, Geschäft. Präsidial, den Vorsitz führend; Präsidialgehülfe, der Substitut des Präsidenten bei einem Collegium u. bes. bei einer Ständeversammlung. Präsidialgesandter, der den Vorsitz bei der Deutschen Bundesversammlung Führende; gesetzlich der österreichische Gesandte.