Präsident

[556] Präsident, vom lat. praeses, der Vorsitzende, ist Derjenige, welcher in einer collegialisch eingerichteten Behörde den Vorsitz führt, ihr präsidirt und die Leitung ihrer Geschäfte, die Zuweisung derselben an die Mitglieder, die Vollziehung der gefaßten Beschlüsse über sich hat. Den Titel eines Präsidenten führen jedoch nur die Vorsitzenden der höhern Behörden und wenn diese in mehre Abtheilungen für besondere Geschäfte zerfallen, wie z.B. bei Provinzialregierungen, wird der an der Spitze des Ganzen stehende auch Ober- oder Chefpräsident genannt und hat einen Vicepräsidenten zur Unterstützung neben sich, die Vorsitzenden in den Abtheilungen aber heißen dann Directoren. Auch die Landstände und Abgeordneten eines Landes wählen sich Präsidenten, welche der Bestätigung des Staatsoberhauptes bedürfen und den ordnungsmäßigen Gang der Verhandlungen zu überwachen haben; im engl. Unterhause hat der Sprecher, im Oberhause der jedesmalige Lordkanzler den Vorsitz. Akademien und andere wissenschaftliche Vereine nennen ihre Vorsteher auch Präsidenten und bei politischen Versammlungen, Festmahlen und andern Gelegenheiten wird ebenfalls Jemand zum Vorsitzenden (in England Chairman) erwählt, welcher den Gang der Verhandlungen, des Festes u.s.w. überwacht.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 556.
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