[467]Präventionssystem (Präventionstheorie), die Strafrechtstheorie, welche solche Strafen gegen einen Verbrecher anwendet, welche denselben für die Zukunft unschädlich machen, s. u. Criminalrechtstheorie B) c) u. d).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 467.