Pro patrĭa

[624] Pro patrĭa (lat.), 1) fürs Vaterland; daher Pro patria schlagen, im Namen einer ganzen Verbindung mit Einem, welcher die Verbindung beleidigt hat od. dieselbe willkürlich verläßt, od. Verbindung gegen Verbindung sich schlagen, wo entweder nur die Chargirten, od. einzelne durchs Loos Gewählte sich duelliren; 2) eine Sorte Papier, s.d. IV. C) c).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 624.
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