[663] Pseudokleteia (gr.), im attischen Proceß das Vergehen derer, welche sich in einer Klageschrift fälschlich als Ladungszeugen genannt hatten, während der Beklagte vielleicht gar nicht vorgeladen war u. nun im Fall des Ausbleibens unschuldig in contumaciam verurtheilt wurde; als Schätzung war hier der Tod bestimmt, aber auf Bitten des Klägers konnte die Strafe in eine Geldbuße verändert werden.