[735]Qualificiren (v. lat.), eignen, Eigenschaften beilegen; sich qualificiren, sich zu Etwas eignen, geschickt zu einer Sache sein. Qualificirt, 1) befähigt; 2) unter gewissen, vom Gesetz als erschwerend bezeichneten Umständen verübt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 735.