[760] Quent (Quentchen), 1) früher der vierte Theil eines Lothes; wird beim Handelsgewichte in Niedersachsen in 4 Ort od. Pfennige, in andern Gegenden in 4 Denare od. 8 Heller, beim Apothekergewicht (als Drachme) in 3 Scrupel getheilt, bei der Kölnischen Mark 19 Q. = 76 holländ. As; 2) jetzt (seit 1858 in den meisten Staaten des Deutschen Zollverbands),1/10, Zollloth = 1,66 Gramme, od. der 300. Theil eines Zollpfundes à 500 Grammes.