[815]Ränderiren, den Rand einer Sache kraus od. gekerbt machen, wie dies vorzüglich bei den Rändern mancher messingenen Schrauben geschieht. Man braucht dazu das Ränderirrädchen, von Stahl u. auf der Stirne mit Kerben versehen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 815.