[426] Rückstand, 1) (Residuum), bei chemischen Processen das, was nach Verflüchtigung, Extraction, Destillation etc. noch zurückbleibt; 2) noch nicht bezahlte Gelder od. auch noch nicht abgelieferte Waaren; 3) was nach Verkauf eines Pfandes (Hypothek) an der Schuld od. an Mehrerlös übrig bleibt. Im ersteren Falle hat der Gläubiger die Rückstandsklage; im zweiten Falle erhält der Schuldner den Überschuß.