Rüge

[440] Rüge, Anklage; Bestrafung; Tadel; daher [440] Rügen, 1) beschuldigen, anklagen; 2) strafen; 3) tadeln. Rügegericht (Rügeamt), an manchen Orten ein mit bäuerlichen Beisitzern besetztes Gericht, bei welchem die Rügen, Injurienklagen, Vergehen geringerer Art, Forstfrevel, Grenzirrungen u. dgl. angebracht, untersucht u. bestraft werden. Der Vorsitzende eines solchen Gerichtes hieß sonst Rügegraf (Rügemeister). In der neueren Zeit sind die Rügegerichte mit Umwandlung der gesammten Gerichtsorganisation meist aufgehoben u. ihre Befugnisse den landesherrlichen Unterbehörden überwiesen worden. Rügehafer, an manchen Orten in Oberdeutschland eine an die Gerichtsherrschaft zu zahlende Abgabe an Hafer, eigentlich zur Unterhaltung der Rügengerichte bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 440-441.
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