[785]Radbock, 1) so v.w. Radstuhl; 2) hölzernes Gerüste, worauf die Welle der Wasserräder in der Radstube liegt, wenn man sie nicht auf dem Mauerwerk der Radstube ruhen lassen will.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 785.