Gerüst

[255] Gerüst (Baugerüst, 1) bei Bauten eine Vorrichtung, auf welcher die Arbeiter stehen u. worauf die Baumaterialien gelegt werden können. Im Inneren der Gebäude u. bei geringer Höhe am Äußeren bedient man sich der Rüststöcke, welche mit Bretern belegt werden; bei der Aufführung von hohen Mauern aber werden 6–8 Zoll starke Baumstämme (Rüstbäume) in 8–10füßiger Entfernung, so hoch als die Mauer werden soll, in der Erde befestigt; in den verschiedenen Stockwerkshöhen werden an die Rüstbäume die Streichstangen [255] (Schoßriegel) mittelst Stricken horizontal befestigt, auf welche kurze Hölzer, Netzriegel, mit dem einen Ende gelegt, mit dem anderen in Fensteröffnungen, auf Mauerabsätzen, Gesimsen od. in Öffnungen, die zu diesem Zwecke in der Mauer gelassen werden (Rüftlöcher) ruhen; über die Netzriegel werden dann starke Breter (Rüstbreter) gelegt, auf welchen die Arbeiter stehen. Die so entstehenden Stockwerke in dem G. werden durch schräg liegende Bäume, die mit Bretern belegt u. mit Latten benagelt werden (Laufbrücken, Laufgerüste), mit einander verbunden u. dienen zum Transport der Materialien u. zum Hinaufsteigen der Arbeiter; diese großen G-e an Häusern werden Hauptgerüste genannt. Zum Abputzen der Häuser werden die fliegenden, beweglichen od. schwebenden G-e (Hängegerüste, Fahrzeuge) angewendet. Diese bestehen aus kleinen, nur einige Arbeiter fassenden, mit Zimmerhölzern u. Bretern verbundenen G-en, die an, aus dem Dache herausragenden Balken, mit starken Seilen befestigt u. mittelst Flaschenzügen, von den auf dem G. stehenden Arbeitern in die Höhe gezogen u. niedergelassen werden können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 255-256.
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