[796]Raffzähne, 1) die bei mehren größeren Thieren, namentlich Pferden weit vorstehenden Vorderzähne; 2) vordere Zähne der Menschen, wenn solche stark nach Außen vorragen, bes. Eckzähne
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 796.