Ranzion

[820] Ranzion (v. ital.), das Lösegeld, welches man dem Feinde bezahlt, um ein erobertes Schiff od. gefangene Leute wieder frei zu machen. Schon bei den Griechen war die R. (Lytra) gewöhnlich u.[820] betrug bei Gemeinen 50-70 Thlr., bei Vornehmen zehnmal mehr. Die Rückerstattung der R. an den, welcher das Geld erlegt hatte, galt als heilige Pflicht; im Falle der Nichterstattung fiel der Ranzionirte dem Gläubiger als Eigner zu: Sonst mußten alle Kriegsgefangene R. zahlen, ehe sie frei kamen, u. in der Türkei u. im ganzen Orient ist Ähnliches noch jetzt Sitte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 820-821.
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