[824]Rapper, 1) der Arbeiter, welcher das abgehauene Getreide wegnimmt; 2) (Metzner), der, welcher die als landesherrliche Abgabe zu entrichtende Metze von dem zu mahlenden Getreide wegnimmt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 824.