Rasenbeweis

[828] Rasenbeweis, eine bergrechtliche Handlung, welche darin besteht, daß, wenn bei Gangstreitigkeiten der Beweis nicht durch Durchschlage geführt werden kann, dies durch Schürfen geschieht, in welchen der Gang kenntlich gemacht wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 828.
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