[831] Rastell, 1) in Contumazanstalten ein unter Dach befindlicher Raum, mit entgegengesetzten Zugängen u. einem Zwischenraum, welcher nach Erfordern geöffnet u. geschlossen wird. Er dient dazu, daß Contumazisten mit den der Contumaz nicht Unterworfenen verkehren können, ohne in zu große Nähe mit denselben zu kommen, indem sie während des Verkehrs durch den mittlern Raum geschieden bleiben; 2) so v.w. Rasteille.