Realdienstbarkeiten

[866] Realdienstbarkeiten, sind die rechtlichen Verhältnisse, nach welchen Grundstücke verpflichtet sind, etwas zum Vortheil anderer Grundstücke zu leiden od. zu unterlassen, wozu sie dem freien Rechte nach eigentlich nicht verbunden wären.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 866.
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