[870]Rebell (v. lat.), jeder, welcher der ihm vorgesetzten Obrigkeit offenen Widerstand leistet, er mag dadurch den öffentlichen Ruhestand stören od. nicht, bei solcher Gelegenheit die Waffen tragen od. nicht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 870.