[875] Receßbuch, Buch, worein vierteljährlich die bei einer Zeche vorgekommenen Rechnungen über Kosten, Vorräthe, Recesse u. Schulden von dem Receßschreiber eingeschrieben werden. Receßschulden, die Schulden bei einer Zeche, über welche Rechnung gehalten worden ist. Receßgelder, die verglichenen Gelder u. Leistungen, vorzugsweise beim Bergbau der Grubenzins, über welchen Landesherr u. Grubeneigenthümer übereingekommen sind.