Reclamiren

[899] Reclamiren (v. lat.), laut zurückfordern, in Anspruch nehmen. Daher Reclamant, der eine Reclamation macht. Reclamation, 1) Wiederforderung; bes. 2) die gerichtliche Zurückforderung unrechtmäßig in Besitz genommener Dinge, auf welche der frühere Eigenthümer sein Recht geltend macht; 3) Beschwerde od. Recurs wegen Rechtsbeeinträchtigungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 899.
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