[899] Reclamiren (v. lat.), laut zurückfordern, in Anspruch nehmen. Daher Reclamant, der eine Reclamation macht. Reclamation, 1) Wiederforderung; bes. 2) die gerichtliche Zurückforderung unrechtmäßig in Besitz genommener Dinge, auf welche der frühere Eigenthümer sein Recht geltend macht; 3) Beschwerde od. Recurs wegen Rechtsbeeinträchtigungen.