[901] Recuperatores (röm. Ant.), eine gewisse Klasse von Richtern, welche neben den Judices bestanden u. deren Function war Streitigkeiten zwischen römischen Bürgern u. Angehörigen verbündeter Völker zu schlichten, namentlich Wiedererlangung unrechtlich in andern Besitz gekommener Sachen zu vermitteln. Später finden sich aber die R. auch als Richter bei Privatstreitigkeiten unter römischen Bürgern, wo es sich um Wiedererlangung in fremden Besitz gekommener Sachen u. dergleichen handelte, u. wo zugleich eine mehr arbiträre Beurtheilung in Anspruch genommen wurde. Ihr Verfahren war ein schleunigeres, als das vor einem Judex. Vgl Sell, Die R. der Römer, 1837.