Reichskammergüter

[952] Reichskammergüter, Domänen, welche dem Deutschen Reich als solchem gehörten u. aus denen die Einkünfte zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes u.a. Bedürfnissen des Reichs verwendet wurden; über sie s. Domänen S. 231 s.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 952.
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