[952]Reichskammergüter, Domänen, welche dem DeutschenReich als solchem gehörten u. aus denen die Einkünfte zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes u.a. Bedürfnissen des Reichs verwendet wurden; über sie s. Domänen S. 231 s.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 952.