[18] Reisemarschall, oberer Hofbeamter, welcher fürstliche Personen auf Reisen begleitet, das zur Reise nöthige anordnet, die Aufsicht über das mitreisende Dienerpersonal führt, auch die wichtigeren Angelegenheiten auf der Reise besorgt. Kleinere Fürsten hatten statt des R. nur einen Reisestallmeister.