Repräsentiren

[51] Repräsentiren (v. lat.), 1) eines Abwesenden od. Abschickenden Stelle vertreten; daher Repräsentant, Abgesandter, Vertreter des Absenders, in constitutionellen Staaten ein von einer Landschaft od. Stadt, od. Corporation gewählter Vertreter derselben in der ständischen Versammlung; 2) vergegenwärtigen; 3) vor-, darstellen; 4) seinen öffentlichen Charakter zu behaupten wissen, sich ein Gewicht geben; daher Repräsentation, 1) Vergegenwärtigung, Vorstellung, Abbildung; 2) augenblickliche Leistung einer Verbindlichkeit, baare Bezahlung; 3) Darstellung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 51.
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