[53] Repudĭum (röm. Ant.), 1) die Aufhebung der Versprechung zwischen Braut u. Bräutigam; sie geschah gewöhnlich mittelst eines, unter Zuziehung eines Freigelassenen u. sieben römischer Bürger abgefaßten Scheidebriefes (Libellus repudii), welcher die Worte: Conditione tua non utor enthielt; 2) später so v.w. Ehescheidung.