[61] Responsgelder (v. lat.), 1) Gelder, durch welche Jemand seine Abhängigkeit u. Steuerpflichtigkeit gegen den Andern anerkennt; 2) Gelder, welche der Prior jedes der acht Zungen des Malteserordens, nach Verhältniß seiner Einkünfte, jährlich an den Großmeister nach Malta einsenden mußte.