Riemenscheiben

[154] Riemenscheiben (Riemenräder), eine Art Räderwerke, bei welchen die Bewegung einer Welle auf eine andere Welle durch einen über zwei auf die beiden Wellen gesteckte hölzerne od. eiserne Scheiben gelegten Treibriemen od. eine Schnur übertragen wird; sie werden statt der Zahnräder, namentlich wo kleine Kräfte zu übertragen sind, gern angewendet. Je nachdem man den Riemen als offenen Riemen als einfaches Band, od. als gekreuzten od. geschränkten Riemen in Form einer 8 auflegt, kann die zweite Welle durch den Riemen mit der ersten Welle in gleichem od. im entgegengesetzten Sinne umgedreht werden. Zur entsprechenden Anspannung des Riemens bringt man sogenannte Spannrollen an, über welche der Riemen hinweggeführt wird; da diese verstellbar sind, so kann man mittels derselben den Riemen nach Bedarf anspannen. Durch R. kann die Bewegung von einer Welle nicht allein auf eine dazu parallele od. unter einem Winkel gegen die erste geneigte Welle übertragen werden, sondern auch auf eine die erstere irgendwie kreuzende Welle, nur muß man in den beiden letzteren Fällen meist durch kleine Leitrollen dafür sorgen, daß der Riemen immer richtig auf die R. aufläuft u. nicht herabrutscht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 154.
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