Fallen

[91] Fallen, 1) s. Fall 1) u. 2); 2) (Mus.), das stufenweise Herabsteigen in den tieferen Ton der Tonleiter; 3) das Abnehmen der Stimme an Höhe u. Stärke zugleich; 4) (Bergb.), von Flächen od. Linien, deren Richtung vom Horizonte abwärts geht. Nach dem F. unterscheidet man rechtsinnig- u. widersinnigfallende Lagerstätten, je nachdem sie nach derselben Weltgegend od. nach der entgegengesetzten ihre Neigung zeigen. Nach der Größe des Winkels unterscheidet man saiger fallende von 80 bis 90°, tonnlägig fallende von 60 bis 80°, flach von 20 bis 60° u. schwebend fallende Lagerstätten von 0 bis 20°; 5) (Abfallen, Seew.), das Schiff so steuern, daß es sich von der Richtung des Windes entfernt u. diesen voller erhält; verkehrt fallen, auf eine andere Seite als man beabsichtigt; in Lee fallen od. abtreiben, wenn das Schiff statt in der Kielrichtung fortzuschreiten, nach der Seite getrieben wird, welche jener entgegengesetzt ist, von welcher der Wind weht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 91.
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