[238]Rollbret, 1) bei verschiedenen Handwerkern ein Bret, womit etwas glatt gerollt wird; 2) so v.w. Handrolle 1); 3) am Webstuhle ein Gestelle vor der Lade mit kleinen hölzernen Rollen, über welche die Corden geleitet werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 238.