Salvis

[816] Salvis (lat.), vorbehältlich der..., unbeschadet des...; so S. curialibus (abgekürzt salv. cur.), den Förmlichkeiten unbeschadet. S. exceptionibus, vorbehältlich der Einreden gegen die Person u. Aussagen der Zeugen, welche abgehört werden sollen. S. omissis, mit Vorbehalt dessen, was etwa weggelassen od. vergessen worden ist, bes. auf Rechnungen, Käufen, Pachten etc. vorkommend; vgl. Salvo errore. S. ulterioribus, mit Vorbehalt des Weiteren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 816.
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