[817] Salvo (lat.), mit Vorbehalt des..., unbeschadet dem...; so S. errore calculi) abgekürzt s. e. c.), mit Vorbehalt eines etwaigen Fehlers in der Rechnung, wodurch man sich gegen einen etwaigen Irrthum sichern will. S. errore et omissione (abgekürzt s. e. e. o.), mit Vorbehalt von Irrthum u. Auslassung. S. honore, der Ehre, dem Ansehen, der gebührenden Achtung unbeschadet. S. jure, mit Vorbehalt seines Rechts. S. jure quocunque, mit Vorbehalt alles Rechts. S. meliōri, mit Vorbehalt eines besseren Urtheils von Seiten eines Anderen. S. titŭlo (abbrevirt s. t.), dem Titel unbeschadet, wenn man den Titel dessen, an den man schreibt, nicht weiß.