[393] Schöppenstuhl (Schöppengericht), Spruchbehörde, meist an Universitäten (Halle, Leipzig, Jena), welche auf erfolgte Actenversendung (s.d.) Namens des Gerichtes erkennt, welches die Acten an den S. verschickt hat; vgl. Actenversendung.
Adelung-1793: Schöppenstuhl, der