Schaufelschlag

[103] Schaufelschlag, 1) (Fegerecht), Recht, den Schlamm aus einem Graben, z.B. einem Mühlgraben, zu beziehen u. zu dem Zwecke die anliegenden Grundstücke zu benutzen; 2) der Ort, wo Einer dieses Recht hat; 3) der ausgeworfene Schlamm selbst; 4) der Rand des Grabens, wohin der Schlamm geworfen werden darf; gewöhnlich dem Besitzer des Grabens gehörig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 103.
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