Schiffsschwert

[173] Schiffsschwert, bei niedrigen mittelmäßigen Schiffen, bes. bei den Schmacken, ein Anhang zu jeder Seite des Schiffes, welcher aus einer schmalen Bretwand besteht u. bewirkt, daß mit dem Schiffe auch in seichtem Wasser gesegelt werden kann Diese Schwerter hängen in Angeln u. können auch in das Wasser gelassen werden, wodurch man bewirkt, daß das Schiff bei einem Seitenwinde nicht zu sehr von seinem Laufe abgetrieben wird, sondern steif geht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 173.
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