Schlüsselgeld

[305] Schlüsselgeld, ein an manchen Orten bei Käufen von Häusern u. Gütern contractlich od. herkömmlich zu zahlendes Äquivalent für die richtig abzuliefernden Schlüssel. Meist kommt es der Gattin des Verkäufers zu.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 305.
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