[305] Schlüsselgeld, ein an manchen Orten bei Käufen von Häusern u. Gütern contractlich od. herkömmlich zu zahlendes Äquivalent für die richtig abzuliefernden Schlüssel. Meist kommt es der Gattin des Verkäufers zu.
Adelung-1793: Schlüsselgeld, das
Brockhaus-1809: Das Schlüsselgeld
Meyers-1905: Schlüsselgeld