Schlachtessen

[202] Schlachtessen, Mahlzeit in Privat- od. Gasthäusern nach dem Schlachten eines Schweins, wobei Wurstsuppe, frische Wurst u. Topfbraten (s.d.) die wesentlichen Gerichte ausmachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 202.
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