Schlachtgeld

[202] Schlachtgeld, 1) so v.w. Fleischsteuer; 2) der Lohn, welchen ein Hausschlächter für das Schlachten eines Thieres bekommt; 3) (Schieb.), s.u. Schlacht 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 202.
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