[202] Schlacht, 1) ein Damm von Faschinenwerk längs des Ufers, um das Wasser von demselben abzuhalten; 2) jeder Bau am Ufer od. im Wasser von Pfahl- od. Mauerwerk, bes. wenn er dazu dient, daß Schiffe bequem daran anlegen können. Von den Schiffen, welche daselbst anlegen, wird das Schlachtgeld bezahlt. Ein Schlachtschreiber führt darüber die Rechnung; ein Schlachtvoigt hat die Aufsicht über den Ort u. die anlegenden Schiffe, u. die Oberaufsicht führen die Schlachtherren; 3) ein Ort innerhalb eines Deiches, aus welchem die Erde zur Ausbesserung des Deiches genommen wird.
Meyers-1905: Schlacht · Rangierte Schlacht
Pierer-1857: Schlacht [1]