[234] Schlendrian, 1) ein nachlässig dahin schlendernder Gang; 2) jede Art Geschäfte zu betreiben u. Arbeiten zu verrichten, welche gedankenlos ohne Streben nach Verbesserung u. Fortschritt u. ohne [234] Neigung zu den dazu nöthigen Anstrengungen an dem Gewohnten u. Hergebrachten festhält.