[295] Schloßblech, 1) starkes Eisenblech, auf welchem die inneren Theile eines Thürschlosses befestigt sind; 2) das vordere, meist verzierte Blech der Kastenschlösser; 3) Blech, welches an einer Thüre über das im Holz ausgearbeitete Loch angeschlagen wird, durch welches der Schlüssel ins Schloß gesteckt wird; in ihm ist das Schlüsselloch genau nach der Gestalt des Schlüssels ausgehauen; 4) s.u. Schloß (am Gewehr); 5) eine Sorte von Schwarzblech in größeren Tafeln, deren Länge sich zur Breits verhält, wie 3_: 2.[295]