Schlußsatz

[306] Schlußsatz, 1) Satz am Schluß einer Rede; 2) (Conclusio), der aus den Prämissen hergeleitete Satz eines logischen Schlusses, s. Schluß; 3) so v.w. Satz im Hauptverfahren; 4) der letzte Satz jedes Musikstückes, wenn dasselbe aus mehrern Sätzen besteht, z.B. der Symphonie, Sonate, des Quartetts, Quintetts etc. Gewöhnlich besteht der S. aus einem Rondo od. einem Stück in heiterer od. rascher Bewegung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 306.
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