[351] Schneidscheibe, 1) (Uhrm.), so v.w. Schneiderad; 2) schmiedeiserne, am Rande gut verstählte Scheiben von 1012 Zoll Durchmesser, durch welche im Schneidwerk (Eisenspaltwerk, Schneidwalzen) glühende Walzeisenschienen in Streifen (Schneideisen, geschnittenes Eisen) zerschnitten werden. Das Schneidwerk hat 2 Wellen mit S-n, welche horizontal übereinander liegen u. deren S-n durch dazwischen gesteckte kleinere, nicht verstählte Mittelscheiben in gehöriger Entfernung von einander erhalten werden. Die S-n wirken nach Art der Kreisscheren, indem jedesmal eine S. einer Mittelscheibe gegenüber steht.