Schußladen

[479] Schußladen, kleiner Laden, zum Schließen der Schartene zum Schutz der Schießscharten der Batterien u. deren Bedienung gegen die Büchsenschüsse feindlicher Jäger; sie bestehen aus Stücken eichener Bohlen od. aus Eisenplatten in einem Rahmen gefaßt, um sie aufziehen u. niederlassen od. seitwärts schieben zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 479.
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